Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt nach dem derzeit gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Die Kosten der Behandlungen richten sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand der Behandlung, im Allgemeinen 1 bis 2 Stunden.
1 Stunde entspricht 80 Euro. Ich bitte darum, dies gleich in bar zu entrichten.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Heilpraktiker-Leistungen.
Private Krankenversicherungen, private Kranken-Zusatzversicherungen sowie die Beihilfe erstatten die Behandlungskosten je nach Vertragskonditionen ganz oder teilweise. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Versicherung ab.